Presse

Pro Generika-Vorstand warnt vor Engpässen bei Krebs-Biologika

  • Der stellvertretende Pro Generika-Vorsitzende Thomas Weigold (Sandoz) spricht auf dem Deutschen Krebskongress zur Versorgungslage bei Onkologika (Krebsmitteln).
  • Das Beispiel des Brustkrebsmittels Tamoxifen hat gezeigt: Hohe Marktkonzentration und niedrige Erstattungspreise führen zu Lieferengpässen.
  • Das ALBVVG bringt keine Verbesserungen für Onkologika. Und jetzt droht auch eine Verschlechterung der Versorgungslage mit onkologischen Biologika.

„Die Lieferengpässe bei Tamoxifen haben gezeigt, wie gefährlich die Kombination aus wenigen Anbietern und extrem geringen Erstattungspreisen für die Versorgung von Krebspatient:innen ist“, betont Thomas Weigold (Country President Sandoz Deutschland und stellvertretender Vorsitzender von Pro Generika) auf dem 36. Deutschen Krebskongress.

„Nur dank des Einsatzes der Generika-Unternehmen sind wir damals haarscharf an einer echten Unterversorgung vorbeigeschrammt. Doch die Politik scheint daraus nichts gelernt zu haben.

Nicht nur bringt das ALBVVG keine Verbesserungen für Onkologika. Mit dem Irrweg der automatischen Substitution von Biologika, mit der den Krankenkassen der Weg zu exklusiven Rabattverträgen geebnet werden soll, etabliert die Politik auch hier das Hauptsache-Billig-Prinzip. Damit begeht die Politik die gleichen Fehler wie bei Generika.

Dabei ist eins klar: Noch funktioniert der Markt mit Biosimilars. Wir haben Versorgungssicherheit, eine hohe Marktdurchdringung und eine gesunde Konkurrenzsituation sowie nahezu flächendeckende Rabattverträge, die zu massiven Einsparungen führen. Ein regulatorisches Eingreifen des Staates ist schlicht unnötig und schürt nur die Gefahr von Lieferengpässen.

Gerade bei onkologischen Biologika können wir uns aber keine Lieferengpässe leisten, denn die Patientinnen und Patienten sind in besonderem Maße auf ihre Arzneimittel angewiesen.

Noch können wir diese Fehlentwicklung aufhalten. Dafür braucht es den politischen Willen, aus gemachten Fehlern zu lernen und die Weichen für einen funktionierenden Biosimilars-Standort Deutschland zu stellen.“

Hintergrund:

Was es mit der automatischen Substitution auf sich hat, das lesen Sie hier: Link.

23.02.2024

Presse

Automatische Substitution: Kleine Unschärfe behoben – große Fragezeichen bleiben

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) korrigiert: Biosimilar sind wirkstoffähnlich in Bezug auf ihr Referenzarzneimittel.
  • Zuvor wurden Biosimilars als wirkstoffgleich definiert. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium beanstandet.
  • Trotz dieser Korrektur bleiben entscheidende Fragen offen, wie der geplante automatische Austausch von Biosimilars in Ausschreibungen von parenteralen Zubereitungen funktionieren soll. Eine Abwanderung der Hersteller ist zu befürchten.

Berlin — Biosimilars sind in Bezug auf ihre Referenzarzneimittel wirkstoffähnlich und nicht wirkstoffgleich. Das sagt schon der Name (similar = ähnlich). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) musste sich auf Drängen des Bundesgesundheitsministeriums nun korrigieren. Doch es bleiben viele Fragezeichen zur Umsetzbarkeit der automatischen Substitution von parenteralen Zubereitungen, die auch der heutige Beschluss des G‑BA nicht auflöst.

Trotz der erfolgten Korrektur bleibt die Automatische Substitution eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Biopharmazeutika in Deutschland. Denn der damit geschürte Kostendruck führt zu einem Rückzug der Hersteller. Weitere Gründe, warum es die automatische Substitution nicht braucht finden Sie hier.

„Der Zug rast weiterhin in die falsche Richtung“, sagt Walter Röhrer (Vorsitzender der AG Pro Biosimilars). „Die Politik begeht die gleichen Fehler wie damals bei den Generika. Wo uns das hingeführt hat, sehen wir heute an den Lieferengpässen.

Das gefährdet – völlig ohne Not – ein noch funktionierendes System. Gleichzeitig beteuert die Politik die Wichtigkeit des Biopharmazie-Standorts Deutschland. Damit macht sie sich unglaubwürdig. Wir brauchen Vertrauen in die Branche – und keine strukturschwächenden und versorgungsgefährdenden Maßnahmen.“

16.11.2023

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