Hilfstaxe
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband („Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen“) auf der Grundlage der §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung. Sie regelt Preise, Abschläge und weitere Abrechnungsdetails zu den Ausgangssubstanzen für patientenindividuell in Apotheken hergestellte Zubereitungen wie zum Beispiel Parenteralia, Salben, Tropfen oder Kapseln.
Weiterlesen