Versorgungsanteil

Mit dem Begriff Versorgungsanteil wird der Prozentsatz beschrieben, den Biosimilars gegenüber ihren Referenzarzneimitteln in der Patientenversorgung (ärztliche Verordnungen und Therapien) einnehmen.

Da die Patientenversorgung mit Arzneimitteln in Arzneimittelvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt wird, unterscheiden sich auch die Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele je nach Region. Somit können auch die Versorgungsanteile von Biosimilars regional variieren.

Über einen bestimmten Zeitraum gemessen, kann der Versorgungsanteil eines Biosimilars auch Auskunft über dessen Marktdurchdringung oder Wettbewerbsfähigkeit (Umsatzanteil, Einsparungen pro Tagestherapiedosis im Vergleich zum Referenzprodukt etc.) geben.

Jüngst hat eine Studie von Mundicare Life Science Strategies im Auftrag der AG Pro Biosimilars bewiesen, dass trotz Anstiegen in der Anzahl der verordneten Tagestherapiedosen verschiedener Biopharmazeutika, die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen durch den Einsatz von Biosimilars signifikant gesunken sind.

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