Aut Idem

Die Aut-idem-Regelung betrifft die Arzneimittelversorgung – und findet sich zum Beispiel auf Rezepten. Sie verpflichtet die Apotheken, den Patient:innen entweder das ärztlich verordnete Arzneimittel oder ein gleichwertiges auszuhändigen. Manche Medikamente sind aber von dieser Form der Substitution grundsätzlich ausgenommen.

Was bedeutet„aut idem“?

Aut idem kommt aus dem Lateinischen und heißt umgangssprachlich so viel wie „oder das Gleiche“. Die dahinter stehende Regelung bezeichnet im Bereich der Arzneimittelversorgung den Austausch eines Arzneimittels mit einem gleichwertigen Arzneimittel. Gleichwertig bedeutet hier, dass sowohl der Wirkstoff und die Menge des Wirkstoffs als auch die Art der Applikation identisch sind – der Wirkstoff also zum Beispiel oral über den Magen-Darm-Trakt als Tablette (enteral) oder transdermal über die Haut als Salbe (parenteral) eingenommen wird.

Was gilt bei bei dieser Regelung?

Ähnlich wie bei der Aut-Simile-Substitution erfolgte auch bei der Aut-idem-Regelung früher ein Vermerk auf dem Rezept. So wurde den Apotheker:innen mitgeteilt, dass sie Patient:in bei Rezeptvorlage entweder das von der Praxis verordnete oder ein gleichwertiges Arzneimittel aushändigen können. Bei Rezepten der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit 2002 allerdings unter Beachtung der Lieferfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eine umgekehrte Regelung: Seitdem kann von der Apotheke immer auch ein gleichwertiges Arzneimittel gegeben werden, insbesondere wenn es günstiger als das verordnete ist und sich nur im Hersteller unterscheidet – so wie es bei den meisten Generika der Fall ist.

Somit bezeichnet aut idem in Deutschland nun auch die Verpflichtung der Apotheker- und Patientenschaft, je nach Verfügbarkeit das günstigste oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel auszuhändigen – und gegebenenfalls automatisch zu substituieren. Dies ist aber nicht möglich, wenn es das ärztliche Personal ausdrücklich anders vermerkt. Für manche Wirkstoffe oder bestimmte Darreichungsformen bestimmter Wirkstoffe gilt ein generelles Austauschverbot, welches in der Substitutionsausschlussliste festgehalten wird.

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