Aut-Idem-Regelung

Der Begriff „aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet umgangssprachlich so viel wie „oder das Gleiche“. Die sogenannte Aut-Idem-Regelung bezeichnet im Bereich der Arzneimittelversorgung den Austausch eines Arzneimittels mit einem gleichwertigen Arzneimittel. Gleichwertig bedeutet hier, dass sowohl der Wirkstoff und die Menge des Wirkstoffs als auch die Art der Applikation, z.B. oral über den Magen-Darm-Trakt als Tablette (enteral) oder transdermal über die Haut als Salbe (parenteral), identisch sind.

Ursprünglich erfolgte dies ähnlich wie bei der Aut-Simile-Substitution durch einen Vermerk auf dem Rezept, um der Apotheker:in mitzuteilen, dass der Patient:in bei Rezeptvorlage das von der Praxis verordnete oder ein gleichwertiges Arzneimittel ausgehändigt werden kann. Bei Rezepten der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit 2002 allerdings unter Beachtung der Lieferfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eine umgekehrte Regelung, sodass von der Apotheke immer auch ein gleichwertiges Arzneimittel gegeben werden kann, insbesondere wenn es günstiger als das verordnete ist und sich nur im Hersteller unterscheidet (wie es bei den meisten Generika der Fall ist). Somit bezeichnet die Aut-Idem-Regelung in Deutschland nun auch die Verpflichtung der Apotheker- und Patientenschaft je nach Verfügbarkeit das günstigste oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel auszuhändigen, und somit gegebenenfalls automatisch zu substituieren, es sei denn es ist vom ärztlichen Personal ausdrücklich anders vermerkt. Für manche Wirkstoffe oder bestimmte Darreichungsformen bestimmter Wirkstoffe gilt ein generelles Austauschverbot, welches in der Substitutionsausschlussliste festgehalten wird.

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