Umstellung auf Biosimilars: Der G‑BA will die Therapiefreiheit der Ärzte erhalten
„Biosimilars in Deutschland: Wie schützen wir ein funktionierendes System?“ – so lautete der Titel der Veranstaltung, bei der sich je eine Vertretung aus Wirtschaft, Patientenorganisation und dem G‑BA miteinander austauschten. Thema waren die Vorgaben, die der G‑BA bis August diesen Jahres zur Austauschbarkeit auf Arztebene sowie bis August 2022 auf Apothekenebene machen soll.
Darauf wies Dr. Petra Nies, komm. Leiterin Abteilung Arzneimittel beim G‑BA, gestern bei einer Veranstaltung der AG Pro Biosimilars im Rahmen des BMC-Kongresses hin. Nies zeigte zugleich einen Zeitplan auf, nach dem die Hinweise des G‑BA zur Austauschbarkeit für die ärztliche Verordung im November diesen Jahres in Kraft treten könnten.
Austauschbarkeit
Therapiefreiheit
Wirtschaftlichkeit
In Richtung der Ärzt:innen wird es Hinweise zur wirtschaftlichen Verordungsweise geben“, so Nies mit Blick auf den Termin in diesem Sommer. „Das betrifft die Neueinstellung, aber auch die Umstellung von Patient:innen auf Biosimilars.“ Voraussichtlich noch im Februar werde das Stellungnahmeverfahren eröffnet. Dann hätten die Stakeholder vier Wochen Zeit, gegenüber dem G‑BA ihre Standpunkte deutlich zu machen. Die Richtlinie, so Nies, könne bei Beschlussfassung durch den G‑BA im August und Prüfung durch das Gesundheitsministerium – hierfür sieht das Gesetz zwei Monate vor – im November in Kraft treten. Bezüglich des Austauschs auf Apothekenebene im Sommer 2022 sagte Nies, dass der G‑BA diese Regelungen im Anschluss an das laufende Verfahren erarbeiten werde.
Dieter Wiek, Vizepräsident Deutsche Rheuma-Liga forderte, das Wohl der Patient:innen nicht aus den Augen zu verlieren.
Die Sicht der Biosimilar-Unternehmen auf die Austauschbarkeit von Biosimilars formulierte Peter Stenico, Head Specialty Sandoz Deutschland / Hexal AG so:
22.01.2020