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Symposium auf dem BMC-Kongress im Januar 2020

Umstellung auf Biosimilars: Der G‑BA will die Therapiefreiheit der Ärzte erhalten

„Biosimilars in Deutschland: Wie schützen wir ein funktionierendes System?“ – so lautete der Titel der Veranstaltung, bei der sich je eine Vertretung aus Wirtschaft, Patientenorganisation und dem G‑BA miteinander austauschten. Thema waren die Vorgaben, die der G‑BA bis August diesen Jahres zur Austauschbarkeit auf Arztebene sowie bis August 2022 auf Apothekenebene machen soll.

BMC Kongress 2020: Veranstaltung der AG Pro Biosimilars_Podium: Peter Stenico, Head Specialty Sandoz Deutschland/Hexal AG; Dr. Petra Nies, komm. Leiterin Abteilung Arzneimittel beim G‑BA; Dieter Wiek, Vizepräsident Deutsche Rheuma-Liga; Sabine Rieser, Moderation Foto: ©Svea Pietschmann

Dr. Petra Nies

komm. Leiterin Abteilung Arzneimittel beim G‑BA

Mit seinen Hinweisen zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln für die ärztliche Versorgung will der Gemeinsame Bundesausschus (G‑BA) in die Therapiefreiheit der Ärzte und Ärztinnen nicht eingreifen.

Darauf wies Dr. Petra Nies, komm. Leiterin Abteilung Arzneimittel beim G‑BA, gestern bei einer Veranstaltung der AG Pro Biosimilars im Rahmen des BMC-Kongresses hin. Nies zeigte zugleich einen Zeitplan auf, nach dem die Hinweise des G‑BA zur Austauschbarkeit für die ärztliche Verordung im November diesen Jahres in Kraft treten könnten.

Austauschbarkeit

Therapiefreiheit

Wirtschaftlichkeit

In Richtung der Ärzt:innen wird es Hinweise zur wirtschaftlichen Verordungsweise geben“, so Nies mit Blick auf den Termin in diesem Sommer. „Das betrifft die Neueinstellung, aber auch die Umstellung von Patient:innen auf Biosimilars.“ Voraussichtlich noch im Februar werde das Stellungnahmeverfahren eröffnet. Dann hätten die Stakeholder vier Wochen Zeit, gegenüber dem G‑BA ihre Standpunkte deutlich zu machen. Die Richtlinie, so Nies, könne bei Beschlussfassung durch den G‑BA im August und Prüfung durch das Gesundheitsministerium – hierfür sieht das Gesetz zwei Monate vor –  im November in Kraft treten. Bezüglich des Austauschs auf Apothekenebene im Sommer 2022 sagte Nies, dass der G‑BA diese Regelungen im Anschluss an das laufende Verfahren erarbeiten werde.

Dieter Wiek, Vizepräsident Deutsche Rheuma-Liga forderte, das Wohl der Patient:innen nicht aus den Augen zu verlieren.

Dieter Wiek

Vizepräsident Deutsche Rheuma-Liga

Wenn Patient:innen nach Einführung der Substitution ständig von einem Biosimilar aufs andere wechseln, nur weil jeweils ein paar Euro gespart werden können, dann ist das falsch – dafür ist die Gefahr von Nocebo-Effekten einfach zu groß.

Die Sicht der Biosimilar-Unternehmen auf die Austauschbarkeit von Biosimilars formulierte Peter Stenico, Head Specialty Sandoz Deutschland / Hexal AG so:

Peter Stenico, Vorsitzender AG

Peter Stenico

Head Specialty Sandoz Deutschland / Hexal AG

Das System funktioniert, Biosimilars kommen schnell in die Versorgung und Zielvereinbarungen sind ein gutes Instrument für mehr Marktdurchdringung. Bei der automatischen Substitution aber steht für die Patient:innen viel auf dem Spiel: Wir appellieren deshalb an den G‑BA, bei seinen Vorgaben die Therapiesicherheit stets im Blick zu behalten und Fehler zu vermeiden, wie sie bei den Generika in der Vergangenheit gemacht wurden.

22.01.2020

PM zum BMC-Kongress am 22.01.2020