Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen sind ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Zur Einhaltung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel werden nicht nur Wirtschaftlichkeitsziele, sondern auch konkrete Maßnahmen vereinbart, die auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtet sind. Zum Beispiel werden Ziele für Mindestanteile von Biosimilars in Verordnungsquoten für bestimmte Patientengruppen vereinbart.

Eine Studie des Marktforschungsinstituts INSIGHT Health im Auftrag der AG Pro Biosimilars ergab, dass Zielvereinbarungen ein Einsparpotenzial von 328 Millionen Euro pro Jahr bergen – zusätzlich zu den tatsächlichen Einsparungen in Höhe von rund 350 Millionen Euro, die Biosimilars bereits jetzt einbringen.

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