Rabattvertrag für Arzneimittel (auch Ausschreibungen oder Tender)
Krankenkassen schreiben einen sehr großen Teil ihres Bedarfs an patentfreien Arzneimitteln europaweit aus. Wenn Pharmaunternehmen die Versicherten dieser Krankenkasse mit Arzneimitteln versorgen wollen, müssen sie an diesen Ausschreibungen teilnehmen. Bei den Ausschreibungen erhält ausschließlich der Hersteller den Zuschlag und damit den Versorgungsauftrag, der den höchsten Rabatt bietet. Der Apotheker ist dann bei der Rezeptvorlage des Patienten gesetzlich dazu verpflichtet, ausschließlich das Arzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Hersteller besteht. Ein Rabattvertrag gilt im Regelfall für zwei Jahre. Danach wird er erneut ausgeschrieben und wiederum kommt nur das Angebot mit dem höchsten Rabatt zum Zuge.
Verstärkt schließen die Krankenkassen in den letzten Jahren auch Rabattverträge für Biopharmazeutika kurz vor deren Patentablauf ab. Da solche Vereinbarungen ebenfalls auf zwei Jahre abgeschlossen werden, wird der Marktzugang für neue Biosimilars so oft behindert.