Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zum Thema „Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln“ beraten und Hinweise für Ärzte zur Austauschbarkeit von Erstanbieterpräparaten und Biosimilars verabschiedet. Diesen Auftrag hatte der G-BA aus dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) erhalten, das im August 2019 in Kraft trat.

Grafik des Monats März
