
Im Zuge des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hat der G‑BA im November 2020 (gemäß § 40a Arzneimittel-Richtlinie) Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnung von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln (Biologika) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte veröffentlicht.
In der nächsten Stufe soll der G‑BA bis August 2022 die Details für die automatische Substitution von Biologika in der Apotheke festlegen. In der gemeinsamen Position der Herstellerverbände AG Pro Biosimilars, BAH, BPI und vfa bio finden Sie Argumente warum wir uns wie fast alle Akteure im Gesundheitswesen gegen die automatische Substitution von Biopharmazeutika auf Apothekerebene aussprechen.
Wir sind pro Therapiefreiheit des Arztes sowie pro resilienten Hightech-Produktionsstandort Deutschland und Europa und der damit verbundenen Versorgungssicherheit bei Biopharmazeutika für Patienten.
17.03.2021
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