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Automatische Substitution — Und Jetzt?

Symposium der AG Pro Biosimilars: Experten-Runde diskutiert Umsetzung und Konsequenzen

Die Biosimilar-Bilanz ist sehr gut:

Aber der Politik war das nicht gut genug.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde 2019 der G‑BA beauftragt, die automatische Substitution biotechnologisch hergestellter Arzneimittel in der Apotheke auf den Weg zu bringen. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde es dann 2022 konkret: Es solle zunächst um parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung am Patienten gehen.

Der G‑BA hat nun geliefert – nach sehr kontroversen Beratungen. Auch das BMG hat nach einer kleineren Beanstandung keine Einwände mehr vorgebracht. Damit gilt nun etwas, das nicht geregelt ist. Denn viele Detailfragen für die praktische Umsetzung sind schlicht noch nicht geklärt.

Wie passt die automatische Substitution zu all dem anderen, was die Politik für den Arzneimittelmarkt will? Wollte sie nicht aus den Fehlern bei den Generika lernen und Lieferengpässe vermeiden sowie Versorgungssicherheit herstellen?

Darüber diskutierten Thomas Müller (BMG), Stefan Fink (DAV), Dr. Birgit Heltweg (BARMER), Christiane Müller (VZA), Walter Röhrer (Biogen GmbH / Vorsitzender der AG Pro Biosimilars) und Dr. Christopher Kirsch (Sandoz / stellv. Vorsitzender der AG Pro Biosimilars).

Während Thomas Müller (BMG) klar machte, dass er sich durch die automatische Substitution weitere Einsparungen verspricht, verwies Christopher Kirsch (Sandoz) auf die Folgen für die Patient:innen: „Wenn wir als Unternehmen bei diesen Verhandlungen schon nicht dabei sind, sollte wenigstens die Versorgungssicherheit mit am Tisch sitzen. Eins ist aber klar: Wir brauchen ein Stoppschild für weitere G‑BA-Beschlüsse.“

Hintergrund: Was es mit der automatischen Substitution auf sich hat, das lesen Sie hier: Link.

21.03.2024

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