
„Biosimilars in Deutschland: Wie schützen wir ein funktionierendes System?“ – so lautete der Titel der Veranstaltung, bei der sich je eine Vertretung aus Wirtschaft, Patientenorganisation und dem G-BA miteinander austauschten. Thema waren die Vorgaben, die der G-BA bis August diesen Jahres zur Austauschbarkeit auf Arztebene sowie bis August 2022 auf Apothekenebene machen soll.

komm. Leiterin Abteilung Arzneimittel beim G-BA
Darauf wies Dr. Petra Nies, komm. Leiterin Abteilung Arzneimittel beim G-BA, gestern bei einer Veranstaltung der AG Pro Biosimilars im Rahmen des BMC-Kongresses hin. Nies zeigte zugleich einen Zeitplan auf, nach dem die Hinweise des G-BA zur Austauschbarkeit für die ärztliche Verordung im November diesen Jahres in Kraft treten könnten.
In Richtung der Ärzt:innen wird es Hinweise zur wirtschaftlichen Verordungsweise geben“, so Nies mit Blick auf den Termin in diesem Sommer. „Das betrifft die Neueinstellung, aber auch die Umstellung von Patient:innen auf Biosimilars.“ Voraussichtlich noch im Februar werde das Stellungnahmeverfahren eröffnet. Dann hätten die Stakeholder vier Wochen Zeit, gegenüber dem G-BA ihre Standpunkte deutlich zu machen. Die Richtlinie, so Nies, könne bei Beschlussfassung durch den G-BA im August und Prüfung durch das Gesundheitsministerium – hierfür sieht das Gesetz zwei Monate vor – im November in Kraft treten. Bezüglich des Austauschs auf Apothekenebene im Sommer 2022 sagte Nies, dass der G-BA diese Regelungen im Anschluss an das laufende Verfahren erarbeiten werde.
Dieter Wiek, Vizepräsident Deutsche Rheuma-Liga forderte, das Wohl der Patient:innen nicht aus den Augen zu verlieren.

Vizepräsident Deutsche Rheuma-Liga
Die Sicht der Biosimilar-Unternehmen auf die Austauschbarkeit von Biosimilars formulierte Peter Stenico, Head Specialty Sandoz Deutschland / Hexal AG so:

Head Specialty Sandoz Deutschland / Hexal AG
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