Studien

Biosimilars im Krankenhaus

Studienergebnisse von Simon-Kucher & Partners

Biosimilars setzen sich in der ambulanten Versorgung mehr und mehr durch. Aber welche Rolle spielen sie im Krankenhaus? Die AG Pro Biosimilars hat das Beratungsunternehmen Simon Kucher & Partners beauftragt, diese Frage im Rahmen einer Studie genauer zu beleuchten und die Ergebnisse nun veröffentlicht.

Biosimilars spielen demnach auch in der Krankenhausversorgung – sowohl in der stationären Behandlung wie auch in der Klinikambulanz – eine zunehmende Rolle. Nach dem anfänglich zurückhaltenden Einsatz der „Biosimilars 2.0“ durch die Krankenhausärzte sei in den letzten beiden Quartalen ein verstärkter Einsatz zu verzeichnen. Entscheidend dafür sei, dass Ärzte und Ärztinnen gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Biosimilars gemacht hätten.

Allerdings führten Fehlanreize im Vergütungssystem in vielen Fällen zu einer Benachteiligung der Biosimilars: Controllingabteilungen und Krankenhausapotheken achten besonders auf einen aus Krankenhaussicht wirtschaftlichen Arzneimitteleinkauf.

In der stationären Versorgung erhalten Kliniken für bestimmte, meist höherpreisige Arzneimitteltherapien eine zusätzliche Vergütung – sogenannte Zusatzentgelte – auf die übliche Fallpauschale pro Patient:in und Diagnose. Daraus folge, dass Kliniken versuchen, aus der Differenz von Zusatzentgelt und realem Einkaufspreis eine Marge für die Klinik zu erwirtschaften. Die Festlegung des Zusatzentgelts solle daher so erfolgen, dass ein preislicher Kellertreppeneffekt vermieden wird. Denn dieser könne anderenfalls perspektivisch die Nachhaltigkeit des Biosimilarwettbewerbs untergraben.

Für die Behandlung in der Klinikambulanz verhandeln die Kliniken mit den Krankenkassen über die Erstattungspreise für Arzneimittel in sogenannten § 129 SGB V‑Verträgen. Eine Benachteiligung der Biosimilars könne dabei entweder durch einen einheitlichen Abrechnungsbetrag je Wirkstoff oder durch einen prozentualen Abschlag auf die Listenpreise, differenziert nach Referenzprodukt bzw. Biosimilar, vermieden werden. Die bislang gängige Vertragsform, bei der ein einheitlicher Prozentsatz als Abschlag auf den Listenpreis definiert wird, mache für das Krankenhaus den Einsatz der teureren Originalprodukte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen betriebswirtschaftlich attraktiv.

August 2017

Ergebnisse Studie

Studie von Simon Kucher & Partners zur Rolle von Biosimilars im Bereich der Kliniken (August 2017)

Zum Download
Tropf Krankenhaus