
03.02.2026/ Der Worst Case ist eingetreten: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium den G-BA-Beschluss zum Austausch von Biopharmazeutika ohne Beanstandung durchgewunken hat, können ab jetzt Krankenkassen jederzeit mit Ausschreibungen zu exklusiven Rabattverträgen für Biosimilars beginnen. Und zwar bislang ohne gesetzliche Regelungen, die die Folgen des Austauschs biopharmazeutischer Arzneimittel wirksam abfedern würden.
Exklusive Ausschreibungen bedeuten einen reinen Unterbietungswettbewerb. Nur der Anbieter mit dem niedrigsten Angebot erhält den Zuschlag. Die Erfahrungen aus dem Generikamarkt zeigen, dass der so entstehende Preisdruck Anbieter aus dem Markt drängt und Produktionskapazitäten aus Europa abwandern lässt. Die Folge sind wachsende Abhängigkeiten von China und steigende Risiken für die Versorgungssicherheit.
„Mit dem Beschluss des G-BA wird ein Instrument auf Biosimilars übertragen und scharf geschaltet, das bei Generika die Versorgung destabilisiert hat“, sagt Walter Röhrer, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars. „Exklusive Rabattverträge gefährden den bislang funktionierenden Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und den Standort Europa.“
„Biosimilars dürfen nicht das gleiche Schicksal erleiden wie Generika“, so Röhrer weiter. „Wenn politisch jetzt nicht entschieden gegengesteuert wird, folgen Marktaustritte und am Ende Lieferengpässe wichtiger Medikamente.“
Aus Sicht der AG Pro Biosimilars ist jetzt der Gesetzgeber gefragt. Es braucht eine gesetzliche Initiative, die exklusive Rabattverträge für Biosimilars verbietet und einen fairen Wettbewerb erhält.
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