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Neue Hilfstaxe stellt Biosimilars schlechter

In der vergangenen Woche wurden erste Details zur neuen Hilfstaxe bekannt. Die Hilfstaxe regelt die Erstattungspreise für Arzneimittelwirkstoffe und Zubereitungen aus Arzneimittelwirkstoffen wie z. B. Zytostatika. Demnach sieht der Schiedsspruch der Schiedsstelle unterschiedliche Abschläge auf das Rituximab des Erstanbieters (4,2 Prozent) und die dazu vorhandenen Biosimilars (7,5 Prozent) vor.

„Der niedrigere Abschlag auf das Rituximab-Altoriginal ist widersinnig. Er belohnt den Erstanbieter für seine Praxis, dem Gesundheitssystem de facto kaum Rabatte auf seinen hohen Listenpreis zu gewähren. Biosimilaranbieter dagegen, die dem System aufgrund ihrer ohnehin deutlich niedrigeren Listenpreise erhebliche Preisvorteile ermöglichen, müssen nach dem Schiedsspruch nun auch noch höherer Rabatte als der Erstanbieter gewähren. Dabei haben die Biosimilarunternehmen qua Zulassung belegt, dass ihre Präparate in der Versorgung von Krebspatienten völlig gleichwertig sind“, so Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars.

Ein unterschiedlicher Abschlag ermöglicht es dem Erstanbieter, dem Apotheker Einkaufskonditionen zu gewähren, die den Einsatz des teuren Erstanbieterpräparates zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung attraktiv machen. Obwohl die Auswahl des Produktes in der Hand des behandelnden Onkologen liegt, wird dadurch eine indirekte Steuerung weg von den preisgünstigen Versorgungsalternativen induziert, die weder im Sinne der Versicherten, noch im Sinne des Gesundheitssystems liegt.

https://probiosimilars.de/app/uploads/2021/03/PM_Neue-Hilfstaxe-bevorzugt-Altoriginal-einseitig_31.1.2018.pdf

31.01.2018