
27.02.2026/ Die Krankenkassen (Spectrum K) haben auf Grundlage des jüngsten G-BA-Beschlusses die erste exklusive Ausschreibung für Biosimilars gestartet. Betroffen sind Wirkstoffe, die unter anderem in der Therapie von rheumatischen Erkrankungen eingesetzt werden. Den Zuschlag soll jeweils der günstigste Anbieter (bzw. die günstigsten zwei Anbieter) erhalten. Damit etablieren die Kassen einen reinen Preiswettbewerb – nach dem Prinzip „nur der Billigste gewinnt“.
Dieses Vorgehen erfolgt, obwohl im laufenden Pharmadialog zwischen Politik, Industrie und Krankenkassen intensiv darüber beraten wird, wie die Kassen höhere Einsparungen durch Biosimilars erwirtschaften können und zugleich ein ruinöser Unterbietungswettbewerb verhindert werden kann. Ziel der Gespräche ist es, stabile Marktbedingungen zu schaffen, um Versorgungsengpässe und Standortschwächungen zu vermeiden – Entwicklungen, wie sie im Generikamarkt infolge massiven Preisdrucks bereits eingetreten sind.
In mehreren Sitzungen des Pharmadialogs wurde erörtert, wie regulatorische Rahmenbedingungen ausgestaltet werden müssen, um bei Biosimilars Versorgungssicherheit und Wettbewerb in ein tragfähiges Gleichgewicht zu bringen. Die nun gestartete exklusive Ausschreibung konterkariert all diese Bemühungen. Sie schafft Fakten, noch bevor politische Lösungen verabschiedet sind.
„Es ist genau das eingetreten, wovor wir immer gewarnt haben“, erklärt Dr. Christopher Kirsch, stellv. Vorsitzender der AG Pro Biosimilars. „Mit exklusiven Ausschreibungen und einem reinen Preisfokus droht auch im Biosimilar-Markt eine Entwicklung, die wir aus dem Generikabereich kennen – mit erheblichen Risiken für Grundversorgung und Produktionsstandort.“
Aus Sicht der AG Pro Biosimilars ist nun die Politik gefordert. Diese darf nicht länger zögern, sondern muss jetzt gesetzliche Leitplanken einziehen, um eine Schwächung diversifizierter Lieferketten, Standort und Versorgungssicherheit zu verhindern.
„Wenn Versorgungssicherheit und ein starker Standort politisch gewollt sind, müssen exklusive Rabattverträge für Biosimilars gesetzlich ausgeschlossen werden“, so Kirsch. „Andernfalls droht die nachhaltige Erosion eines Zukunftsmarktes, der für Patientinnen und Patienten sowie für den Biotech-Standort Europa von zentraler Bedeutung ist.“
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