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GSAV markiert Irrweg für Biosimilars

Heute wird der Bundestag das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verabschieden. Wenn der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz Anfang Juli in Kraft. Die Versorgung von Patienten mit Biosimilars wird es kaum verbessern. Vielmehr wird es nach Einschätzung von Experten einen funktionierenden Markt langfristig durcheinander bringen.

Zwar sind die im Gesetz festgeschriebenen Zielvereinbarungen, mit denen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Ärzte zum Verschreiben von Biosimilars anspornen,  ein gutes Instrument: Es werden mehr Biosimilars verschrieben, ohne dass die Therapiefreiheit des Arztes bedroht wird. Auch der Wegfall der Importförderquote für Biopharmazeutika ist zu begrüßen, denn er verengt ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen.

Die für 2022 festgeschriebene Substitution von Biosimilars in der Apotheke ist allerdings ein Irrweg. Das sehen medizinische Experten (z.B. die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie) wie auch die meisten Akteure des Gesundheitswesens (z.B. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Bundesärztekammer, Bundesverband der Klinikapotheker) so.

Auch Dr. Stephan Eder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars hält die Substitution von Biosimilars in der Apotheke für falsch – und vor allem für unnötig: „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Biosimilars in der Versorgung immer mehr ankommen und dem Gesundheitssystem schon heute hunderte Millionen Euro einsparen. Ärzte und Patienten haben dank der Aufklärungsarbeit von Fachgesellschaften, Organen der Selbstverwaltung und Biosimilar-Unternehmen sowie durch eigene Praxiserfahrung Vertrauen in die Biosimilar-Therapie gewonnen. Diese Vertrauensarbeit muss konsequent fortgesetzt werden und darf nicht durch eine Substitution in der Apotheke konterkariert werden.“

Mit dieser Argumentation knüpft Eder an die Haltung des Deutschen Ärztetages an, der vergangenen Woche eine Biosimilar-Substitution in der Apotheke abgelehnt hat. Seine Haltung begründet der Ärztetag u.a. damit, dass medizinische Aspekte bei der Auswahl und Verschreibung von Biosimilars in ihrer Komplexität ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten beurteilt werden könnten. Es bedürfe zwingend der Patienteninformation und ‑beratung durch den behandelnden Arzt.

Der Vorsitzende der AG Pro Biosimilars warnt davor, die Fehler aus dem Generikamarkt bei Biosimilars zu wiederholen: „Wir haben im Generikamarkt gesehen: Auf Substitution folgen Rabattvertrags-Ausschreibungen, es entscheidet allein der Preis, die Zahl der Anbieter geht zurück, die Versorgungssicherheit leidet.“ Dagegen betont Eder: „Wettbewerb entsteht durch Wettbewerber, und dass der Wettbewerb funktioniert, hohe Biosimilar-Marktdurchdringung und massive Einsparungen für das Gesundheitssystem schafft, zeigen insbesondere die Biosimilar-Neueinführungen der letzten beiden Jahre.“ Ausnahmen zur automatischen Substitution soll ab 2022 der G‑BA formulieren. An diesen appelliert der Vorsitzende der AG Pro Biosimilars nun, mit Augenmaß vorzugehen: „Es wird darauf ankommen, die Zumutungen für den Patienten in Grenzen zu halten und die Therapiesicherheit nicht zu gefährden. Und es wird darauf ankommen, den Unternehmen die Luft nicht abzudrehen.“

https://probiosimilars.de/app/uploads/2021/04/PM-vom‑6.6.2019_GSAV.pdf

06.06.2019