
14.07.2025 / Heute endet die Stellungnahmefrist des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum neuen Austauschverfahren von Biopharmazeutika. In der eingereichten Stellungnahme spricht sich die AG Pro Biosimilars klar gegen das Vorhaben des G-BA aus.
Der Beschlussentwurf des G-BA steckt voller ungelöster rechtlicher Probleme. Biosimilars sollen laut G-BA-Beschlussvorlage sogar untereinander – und nicht nur gegenüber dem Referenzarzneimittel – austauschbar sein. Dies entspricht aber nicht dem Gesetzestext, der den Auftrag für das ganze Verfahren bildet. Zudem besagt das gesetzliche Mandat, dass der G-BA eine wirkstoffbezogene Bewertung der therapeutischen Vergleichbarkeit für alle Arzneimittel vornehmen muss, die er der Substitution unterwerfen möchte. Eine derartige Bewertung bleibt der G-BA komplett schuldig.
Eins ist klar: Der von der Selbstverwaltung eingeschlagene Weg führt durch exklusive Ausschreibungen der Krankenkassen zu einem Unterbietungswettbewerb, bei denen nur der billigste Bieter zum Zug kommt.
„Die Erfahrungen aus dem Generikamarkt zeigen sehr deutlich, was passiert, wenn einzig der Preis entscheidet“, warnt Walter Röhrer, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars. „Extremer Preisdruck führt zur Erosion von Lieferketten und Standorten und letztlich zu Lieferengpässen. Diese Fehler dürfen sich bei hochkomplexen Biosimilars nicht wiederholen, denn der Verlust von Technologie und Standorten wäre hier unwiederbringlich.“
„Die Folgen der geplanten Änderungen sind so gravierend, dass sie in die Hände der Politik gehören“, sagt Walter Röhrer. „Sie ist gefordert, den Prozess aufzuhalten und diese wichtigen Themen im angekündigten Pharmadialog zu besprechen.“
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