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G‑BA fordert Ärztinnen zur Biosimilar-Verordnung auf

AG Pro Biosimilars zum heutigen G‑BA-Beschluss zum Austausch von Biologika

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) zum Thema „Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln“ beraten und Hinweise für Ärzte zur Austausch­barkeit von Erstanbieterpräparaten und Biosimilars verabschiedet. Diesen Auftrag hatte der G‑BA aus dem Gesetz für mehr Si­cherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) erhalten, das im August 2019 in Kraft trat.

Positiv ist es aus Sicht der AG Pro Biosimilars, dass hier einmal mehr die Rolle des Arztes gestärkt wird. Er muss auch weiterhin den Patienten über das neue Präparat und etwaige Anwendungshilfen beraten und so die Umstellung auf ein Biosimilar betreuen. Gleichzeitig soll er, so der G‑BA wörtlich, wo immer möglich, ein preisgünstiges Produkt – in der Regel ein Biosimilar – verordnen. „Es ist gut, dass der G‑BA die Verordnungsentscheidung der Ärzte stärkt, sie aber gleichzeitig in die Verantwortung nimmt, preisgünstige Biosimilars anstelle von Erstanbieterpräparten zu verordnen.“

Nicht ganz schlüssig ist hingegen, dass der G‑BA nicht ausdrücklich das Verschreiben von Biosimilars empfiehlt, sondern vielmehr alle Biologika, die unter Rabattvertrag sind, grundsätzlich als wirtschaftlich ansieht. Stenico: „Seit die Biosimilars auf dem Markt sind, sorgen sie für massive Einsparungen. Das GSAV wollte diese Entwicklung verstärken. Mit dem Entschluss von heute aber werden nicht ausdrücklich die Biosimilars gefördert, sondern auch und vor allem die Rabattverträge.“

https://probiosimilars.de/app/uploads/2021/04/200820_Pressemeldung-zum-G-BA_Beschluss.pdf

20.08.2020