Der G‑BA hat das Verfahren zum Austausch von Biopharmazeutika durch Apotheken eröffnet
Der gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat heute das Stellungnahmeverfahren zum Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln durch Apotheken eingeleitet. Das bedeutet: Ab jetzt arbeitet er an einer Regelung, nach der Bio-pharmazeutika wie Generika in der Apotheke ausgetauscht werden können.
Deutlich wird: Trotz gegenteiliger Verlautbarungen, zunächst nur einen Teil des Marktes unter die neue Regelung zu stellen, hat der G‑BA vor, sofort sämtliche Wirkstoffe austauschen zu lassen – sogar bei onkologischen Zubereitungen.
Dazu sagt Walter Röhrer, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars: „Der G‑BA hat das Verfahren gestartet, weil er den gesetzlichen Auftrag dazu hatte. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt – er muss die Passage streichen. Denn die Wahrheit ist: Keine an der Versorgung von Patientinnen und Patienten Beteiligten hält diese Regelung für sinnvoll. Im Gegenteil: Sie finden sie brandgefährlich!“
In den letzten Monaten hatten sich wiederholt Vertreter:innen von Ärzte‑, Patienten- und Apothekerschaft gegen die Gleichbehandlung von Biopharmazeutika mit Generika ausgesprochen. Röhrer dazu: „Die ablehnende Haltung seitens Patient:innen und Ärzt:innen zeigt sich auch am vorliegenden Beschlusstext. Die unterschiedlichen Positionen zur Umsetzung machen es deutlich: Die unterschiedlichen Akteure innerhalb des G‑BA sind sich uneins.“
Laut Röhrer kann nur die Politik diesen Widerspruch auflösen: „Wir sehen: Die Kontroversen sind im Laufe der vergangenen Jahre nicht kleiner geworden. Die Regelung ist noch genauso umstritten, wie zu Anfang. Im Sinne der Patient:innen muss die Entscheidung, welches Präparat abgegeben wird, bei den Ärzten und Ärztinnen bleiben. Und im Sinne einer funktionierenden Arzneimittelversorgung ebenfalls. Nicht zuletzt die Pandemie hat uns gezeigt: Der so entstehende Kostendruck schwächt die Versorgungssicherheit. Das dürfen wir nicht zulassen – schon gar nicht in diesen Zeiten.“
Ab heute haben die Stellungnahmeberechtigten Zeit, ihre Stellungnahme in das Verfahren einzureichen. Den Austausch von Biopharmazeutika hatte die Vorgängerregierung im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Sie soll ab Sommer 2022 in Kraft treten. Alle Gründe, die gegen die automatische Substitution sprechen, finden Sie hier noch einmal zusammengefasst. Und warum sie ein politischer Fehler ist, erfahren Sie u.a. in diesem Film.
13.04.2022