August 2023

August 2023
In seinem jüngsten Beschluss hat der G-BA von „wirkstoffgleichen“ Biosimilars gesprochen. Das aber ist nicht korrekt, wie das BMG in der Beanstandung des Beschlusses jetzt verfügt hat. Die Erklärung ist einfach: Biosimilars gehören zu biologischen Arzneimitteln, sie werden aus lebenden Organismen produziert und können deshalb nicht komplett gleich – sondern eben nur ähnlich sein. Diese Tatsache hat den Biosimilars (similar = ähnlich) ihren Namen gegeben.
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