Laut Gesetz sollen Biosimilars bald wie Generika behandelt werden. Dann entscheidet nicht mehr die ärztliche Fachkraft, von welchem Hersteller das Präparat ist, das eine Patient:in bekommt – sondern der Rabattvertrag zwischen der Krankenkasse
des Versicherten und einem Hersteller. Dieser Schritt hat bei Generika schwerwiegende Folgen nach sich gezogen. Was bedeutet er für Biosimilars? Das erklärt Walter Röhrer, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars, in einem Interview.